corona party-update 26.05.2021

27.05.2021 von dj grooveshaker
Corona-News

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Was gilt es bei der Planung eurer Hochzeitsfeier zu beachten?

Hier der aktuelle Stand bezüglich privater Partys in NRW (26.05.2021):

Laut CoronaSchVO vom 26.05.2021 darf ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises (es zählt der Landkreis bzw. die Stadt, an dem die Location ihren Standort hat) von unter 35 wieder mit 50 Personen OHNE MASKE und Abstand gefeiert werden.

HIER ist die jeweils aktuelle Inzidenz für NRW gelistet.
 

Wichtig für eure Planungen ist außerdem, dass Kinder unter 14 Jahren jetzt als normale Gäste mitgezählt werden und dass zum aktuellen Zeitpunkt Kinderimpfungen noch nicht zugelassen sind.

Neu ist weiterhin, dass vollständig Geimpfte (die zweite Impfung muss 14 Tage her sein) sowie Genesene NICHT zur Personengruppe hinzugezählt werden.
Dadurch kann sich die zulässige Gesamtzahl eurer Gäste eventuell deutlich erhöhen!

Externe Dienstleister, wie z.B. Fotografen oder DJs, zählen ebenfalls zur normalen Personengruppe, insofern nicht genesen oder geimpft, und müssen somit bei der Planung berücksichtigt werden.
Service-Mitarbeiter der Location oder des Caterers bleiben unberücksichtigt.

Alle Gäste, außer Kinder im noch nicht schulpflichtigen Alter, müssen einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Dieser muss von einer in der Corona-Test- und Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden (Negativtestnachweis).

Zum Zweck der Rückverfolgbarkeit ist eine Gästeliste mit allen Namen, Adressen sowie Telefonnummern und E-Mails zu erstellen.

Eine einzelne Beantragung über die Genehmigung einer Feier entfällt.

Obige Angaben entstammen sämtlich den offiziellen Webseiten des Landes NRW sowie der neuen Coronaschutzverordnung.

Lasst uns fröhlich, zuversichtlich und vor allem gesund bleiben!

Wir sehen uns bald auf dem Dancefloor!

DJ Grooveshaker